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RechtVon Stoicera15. Februar 20266 Min. Lesezeit

Impressum & Datenschutz: Was Ihre Website braucht (oder €3.000 Strafe)

Fehlendes Impressum kostet bis zu €3.000. Welche Pflichtangaben ECG und DSGVO verlangen — und wie Sie in Minuten rechtskonform werden.

Jede Website in Österreich braucht zwei Dinge, über die niemand gerne nachdenkt: ein vollständiges Impressum nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG) und dem Mediengesetz sowie eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO. Beide müssen von jeder Seite Ihrer Website aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein — in der Praxis heißt das: ein Link im Footer. Klingt simpel, wird aber erschreckend oft falsch gemacht.

Was muss ins Impressum? Name oder Firma, geografische Anschrift (kein Postfach), E-Mail und idealerweise Telefonnummer, Unternehmensgegenstand, zuständige Aufsichtsbehörde (meist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat), UID-Nummer falls vorhanden und Firmenbuchnummer falls eingetragen. Betreiben Sie einen Online-Shop, kommen Angaben zu Rückgaberecht, Gewährleistung und Streitbeilegung dazu.

EPUs und Einzelunternehmer aufgepasst: Auch ohne Firmenbucheintrag sind Sie impressumspflichtig. Die Mindestangaben — Name, Adresse, Kontakt — müssen auf Ihrer Website stehen. Verstöße können mit bis zu €3.000 Geldstrafe geahndet werden, und das ist noch nicht das größte Risiko. Mitbewerber können Sie wettbewerbsrechtlich abmahnen, was schnell vierstellige Anwaltskosten bedeutet.

Die Datenschutzerklärung nach DSGVO muss transparent offenlegen: Welche personenbezogenen Daten erheben Sie (auch IP-Adressen zählen)? Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage? Wie lange speichern Sie die Daten? Welche Rechte haben die Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch)? Wer ist der Verantwortliche? All das muss in verständlicher Sprache dargestellt werden — kein Juristendeutsch, das niemand liest. Eine vollständige Übersicht bietet unsere DSGVO-Checkliste.

Ein häufiger Fehler: Impressum und Datenschutzerklärung in einem Pop-up oder hinter einem Akkordeon-Element verstecken. Das genügt den rechtlichen Anforderungen nicht. Beide müssen als eigenständige, direkt verlinkbare Seiten existieren. Und sie müssen aktuell sein — wer Google Analytics einbindet, aber nicht in der Datenschutzerklärung erwähnt, riskiert eine Abmahnung.

Seitenwind macht die Rechtspflichten zum Kinderspiel: Der integrierte Impressum-Editor fragt Ihre Unternehmensdaten ab und generiert automatisch ein ECG-konformes Impressum. Datenschutzerklärung und Cookie-Banner werden ebenfalls automatisch erstellt. So sind Sie in wenigen Minuten rechtssicher aufgestellt — ohne Anwalt und ohne Vorlagen aus dem Internet zusammenzusuchen. Wie Sie Ihre Webvisitenkarte erstellen, erfahren Sie in unserem Tutorial.

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